HERZLICH WILLKOMMEN!
"Als Fachanwalt für Steuerrecht erarbeite ich für Sie umfassend alle steuerlichen Sachverhalte und habe dabei immer einen Blick auf die rechtliche Sicht.
Mein Ziel ist es, Sie zum Erfolg zu steuern und dabei niemals Ihre Wünsche für die richtige Richtung aus den Augen zu verlieren!"
Ihr Andreas Ledig
UNSERE RECHTSGEBIETE - EINE AUSWAHL
BESONDERE KOMPETENZEN
In unserer Rechtsberatung nutzen wir unser breitgefächertes Wissen für Sie, ganz besonders haben wir uns jedoch auf folgende Bereiche,
Personen- und Interessengruppen spezialisiert:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Handwerk, Gewerbe
- Landwirtschaft
- Ärzte und Physiotherapeuten
- Soldaten
- Ferienhausbesitzer & Inselurlauber
- Senioren
- Unternehmer und Geschäftsführer,
die sich an der See niederlassen
und hier ihren Ruhestand planen wollen
Persönlich & Unverbindlich
Wir lernen uns bei einem Erstgespräch kennen.
Neuigkeiten
Neuigkeiten Steuern
Bewirtung von Geschäftspartnern: Diese steuerlichen Fallstricke sollten Unternehmer unbedingt kennen
Wenn Unternehmer ihre Geschäftspartner bewirten, dürfen sie 70 % der anfallenden (angemessenen) Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Zu den anteilig absetzbaren Bewirtungskosten zählen übrigens auch Trinkgelder. Inwieweit Bewirtungskosten angemessen sind, richtet sich einzelfallabhängig nach dem Bewirtungsanlass und der Branche.
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Neuigkeiten Recht
Vorbeugung von Missbrauch: Festivalbetreiber darf Rücktauschfrist und Betragsgrenze von Token festsetzen
Ein Token - einst der Begriff für einen frühgeschichtlichen Rechenstein - hat sich heute zwar ins Digitale verflüchtigt, dabei aber nicht an Wert verloren. So gelten Bitcoins als Token oder auch Wertmarken auf Festivals - eine praktische Sache für beide Seiten an den dortigen Verkaufstheken. Was aber damit passiert, wenn man zu viel davon gekauft hat und nach der Veranstaltung weder Lust noch Zeit für einen sofortigen Umtausch hat, musste das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheiden.
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