HERZLICH WILLKOMMEN!
"Als Fachanwalt für Steuerrecht erarbeite ich für Sie umfassend alle steuerlichen Sachverhalte und habe dabei immer einen Blick auf die rechtliche Sicht.
Mein Ziel ist es, Sie zum Erfolg zu steuern und dabei niemals Ihre Wünsche für die richtige Richtung aus den Augen zu verlieren!"
Ihr Andreas Ledig
UNSERE RECHTSGEBIETE - EINE AUSWAHL
BESONDERE KOMPETENZEN
In unserer Rechtsberatung nutzen wir unser breitgefächertes Wissen für Sie, ganz besonders haben wir uns jedoch auf folgende Bereiche,
Personen- und Interessengruppen spezialisiert:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Handwerk, Gewerbe
- Landwirtschaft
- Ärzte und Physiotherapeuten
- Soldaten
- Ferienhausbesitzer & Inselurlauber
- Senioren
- Unternehmer und Geschäftsführer,
die sich an der See niederlassen
und hier ihren Ruhestand planen wollen
Persönlich & Unverbindlich
Wir lernen uns bei einem Erstgespräch kennen.
Neuigkeiten
Neuigkeiten Steuern
Verfahrensfrage: Klageerhebung nach einer Grundstücksübertragung
Wenn man einen Bescheid vom Finanzamt bekommt und der Meinung ist, dass dieser nicht korrekt ist, erhebt man zuerst Einspruch. Hier kann man dem Finanzamt darlegen, weshalb man glaubt, dass der Bescheid fehlerhaft und daher "beschwert" (für einen ungünstig) ist. Sollte man hier zu keiner einvernehmlichen Entscheidung kommen, steht als nächste Möglichkeit eine Klageerhebung im Raum. Hier kann dann das Gericht beide Seiten anhören und ein Urteil zu dem Sachverhalt fällen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) erst entscheiden, ob der Kläger auch wirklich berechtigt ist, Klage zu erheben. Das Finanzamt bezweifelte dies, da der Kläger nicht beschwert sei.
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Neuigkeiten Recht
Keine Persönlichkeitsverletzung: BGH lehnt Entschädigung für Namensnennung in Demonstrationsaufruf ab
Der Politikbetrieb ist nicht erst mit Social-Media-Kanälen zu einem Haifischbecken geworden, jedoch zu einem weitaus umtriebigeren. Hier ging es um einen Beitrag auf dem Telegramkanal der Partei "Freie Sachsen", gegen den sich ein "Die Linke"-Abgeordneter zu wehren versuchte. Er war darin namentlich genannt worden, sah seinen Ruf damit gefährdet und klagte auf Schadensersatz. Das letzte Wort hatte hier der Bundesgerichtshof (BGH).
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